Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 27. Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software Sicherheitspass (digitaler Sicherheitspass), die von Softwareservice Fuhrmeister als Software-as-a-Service bereitgestellt wird.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner ist:

Softwareservice Fuhrmeister
Inhaber: Klaus Fuhrmeister
Uhlandstraße 1
65520 Bad Camberg
Deutschland

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Sicherheitspass zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(2) Sicherheitspass richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Vertrag dient nicht dem privaten Gebrauch; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.

(3) Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Sicherheitspass ist eine webbasierte Software zur Führung eines digitalen Sicherheitspasses. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die Verwaltung von Mitarbeitern samt Einträgen zu Unterweisungen, Schulungen/Qualifikationen und arbeitsmedizinischer Vorsorge bzw. Eignung, eine Gültigkeitsübersicht mit Ablaufwarnungen, persönliche Lesezugänge für Mitarbeiter, eine über einen QR-Code abrufbare Pass-Ansicht für Prüfer sowie einen PDF-Export je Mitarbeiter. Maßgeblich ist die jeweils zum Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung auf der Website.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software über das Internet zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Die Software wird auf der Infrastruktur des Anbieters bzw. seiner Auftragsverarbeiter betrieben; eine Überlassung des Programmcodes erfolgt nicht.

(3) Abgrenzung und Eigenverantwortung des Kunden. Sicherheitspass ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation und zum Nachweis von Qualifikationen. Der Anbieter führt selbst keine Unterweisungen, Schulungen oder arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch und prüft die vom Kunden eingetragenen Angaben nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Pass-Ansicht gibt ausschließlich die Einträge des Kunden wieder; sie ersetzt weder die Originalnachweise (z. B. Zertifikate, Bescheinigungen) noch die tatsächliche Durchführung gesetzlich oder berufsgenossenschaftlich vorgeschriebener Maßnahmen. Die Verantwortung für die Einhaltung der den Kunden treffenden Arbeitsschutz-, Unterweisungs- und Vorsorgepflichten verbleibt vollständig beim Kunden. Die Software stellt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung dar.

§ 3 Testphase, Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen ab Registrierung mit vollem Funktionsumfang und bis zu 100 Usern. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht ohne aktive Buchung in ein kostenpflichtiges Paket über. Nach Ablauf der Testphase bleiben die Daten des Kunden gespeichert und lesend abrufbar; Änderungen sind gesperrt und Pass-Ansichten (QR-Codes), Mitarbeiter-Lesezugänge und PDF-Exporte sind deaktiviert, bis ein Paket gebucht wird.

(2) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, indem der Kunde in der Anwendung – während oder nach der Testphase – ein Paket mit der gewählten Userzahl verbindlich bucht und der Anbieter die Buchung bestätigt (in der Regel per E-Mail). Mit der Buchung beginnt die Laufzeit nach § 6.

(3) Bucht der Kunde weniger User, als aktive Mitarbeiter in seinem Konto angelegt sind, wählt er im Buchungsvorgang die überzähligen Mitarbeiter aus; diese werden mit der Buchung endgültig gelöscht (einschließlich ihrer Einträge und Zugänge).

(4) Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung und Buchung gemachten Angaben zutreffend sind, und hält sie aktuell.

§ 4 Leistungsumfang, Userzahl

(1) Der Kunde wählt bei der Buchung die genaue Anzahl an Usern (mindestens 10, höchstens 100). Die gebuchte Userzahl begrenzt die Zahl der gleichzeitig aktiven Mitarbeiter im Konto; deaktivierte Mitarbeiter belegen keinen Platz.

(2) Eine Erhöhung der Userzahl ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam. Für die Restlaufzeit wird die Differenz der Monatsbeträge anteilig (je angefangenem Monat) berechnet; maßgeblich ist der bei der Erhöhung ausgewiesene Betrag. Ergibt sich durch den Wechsel in eine günstigere Preisstaffel keine positive Differenz, entfällt eine Nachberechnung.

(3) Eine Verringerung der Userzahl wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums (Verlängerung) wirksam.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Staffelpreise je User und Monat. Der Preis je User richtet sich nach der gewählten Userzahl und gilt einheitlich für alle gebuchten User. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist jährlich im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen.

(3) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail (mit PDF-Anhang) übermittelt und zusätzlich im Kundenbereich der Anwendung bereitgestellt; sie sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zahlbar.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume zu ändern. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht und nutzt er den Dienst weiter, gilt die Änderung als angenommen; im Fall einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu, auf das er hingewiesen wird.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Buchung und verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht gekündigt wird. Mit jeder Verlängerung entsteht die Vergütung für den neuen Abrechnungszeitraum; es gilt die dann gebuchte Userzahl.

(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen – entweder selbst in der Anwendung unter „Paket & Rechnungen“ oder formlos in Textform, etwa per E-Mail an kontakt@software-fuhrmeister.de. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Eine ausgesprochene Kündigung kann der Kunde bis zum Laufzeitende in der Anwendung zurücknehmen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder erheblichem vertragswidrigem Verhalten des Kunden vor.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software und strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder Störungen bei Vorlieferanten).

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch.

§ 8 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet,

  • seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
  • die von ihm eingegebenen Daten und Einträge auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen und zu pflegen,
  • die Software nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen und keine Inhalte einzustellen, die gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.

(2) Gibt der Kunde personenbezogene Daten Dritter (insbesondere seiner Beschäftigten) in die Software ein, ist er für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit verantwortlich; er informiert seine Beschäftigten über die Verarbeitung. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

(3) Einträge zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung sind auf die Zusammenfassung zu beschränken (Bezeichnung/Anlass, Datum, Gültigkeit, ausstellende Stelle). Medizinische Befunde, Diagnosen oder sonstige darüber hinausgehende Gesundheitsdaten dürfen – auch in Freitextfeldern – nicht eingetragen werden.

(4) Der QR-Code bzw. Pass-Link eines Mitarbeiters ermöglicht den Abruf der Pass-Ansicht ohne Anmeldung. Der Kunde und seine Nutzer geben Pass-Links nur zu Nachweiszwecken an berechtigte Empfänger (z. B. Prüfer, Auftraggeber) weiter. Bei Verdacht auf unbefugte Verbreitung kann der Kunde den Link in der Anwendung neu generieren oder den Mitarbeiter deaktivieren.

(5) Der Kunde bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Pflichten (insbesondere tatsächliche Durchführung von Unterweisungen, Schulungen und Vorsorgen sowie Aufbewahrung der Originalnachweise) selbst verantwortlich.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Mit Vertragsende erlischt dieses Recht. Eine Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstige – entgeltliche oder unentgeltliche – Überlassung der Software oder einzelner Zugänge an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Zulässig ist die bestimmungsgemäße Nutzung durch den Kunden: Admin-Zugänge für eigene Beschäftigte, Lesezugänge für die jeweiligen Mitarbeiter sowie der Abruf der Pass-Ansicht durch Prüfer und Auftraggeber über den QR-Code.

§ 10 Daten bei Vertragsende

(1) Nach Vertragsende bleibt das Konto zunächst lesend nutzbar: Die erfassten Daten stehen dem Kunden weiter zur Ansicht zur Verfügung, Änderungen sind gesperrt und Pass-Ansichten (QR-Codes), Mitarbeiter-Lesezugänge sowie PDF-Exporte sind deaktiviert. Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden eine Kopie seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.

(2) Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die im Wesentlichen vertragsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Software. Eine bestimmte Eignung für Zwecke, die über die Leistungsbeschreibung hinausgehen, wird nicht geschuldet.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen ist.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktuell gehaltenen Einträgen des Kunden beruhen oder darauf, dass erforderliche Unterweisungen, Schulungen oder Vorsorgen tatsächlich nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurden (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5).

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden (z. B. über die Datenkopie nach § 10 Abs. 1) eingetreten wäre.

§ 13 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss als vereinbart gilt und diesen AGB als Anlage beigefügt ist.

§ 14 Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, Erweiterung des Leistungsumfangs) erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen und nutzt er den Dienst weiter, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird der Anbieter gesondert hinweisen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.